Erleichterungen im Bilanzrecht für Kleinstunternehmen treten in Kraft

04.01.2013 12:24 Uhr

Künftig dürfen kleine Unternehmen stark vereinfachte Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger einreichen - auch die Offenlegungspflichten werden gelockert.

Berlin. Die Bundesregierung entlastet kleine Unternehmen ab sofort bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse. Das entsprechende Gesetz zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung wurde bereits Ende Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Kleinstunternehmen mit maximal 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz oder zehn Mitarbeitern dürfen demnach künftig beim Bundesanzeiger eine stark vereinfachte Bilanz ohne Anhang einreichen, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.

„Der Umfang der Daten, die Kleinstunternehmen in den Jahresabschluss aufnehmen müssen, reduziert sich erheblich“, sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten würden deutlich abgesenkt. „Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.“

Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (zum Beispiel GmbH & Co KG) organisiert sind, unterlagen bisher umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten lösten diese Vorgaben oft eine deutliche Belastung aus; gleichzeitig konzentriert sich das Interesse Dritter an Jahresabschlüssen häufig auf die Abfrage weniger Kennzahlen.

Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung die im März vergangenen Jahres vom EU-Parlament beschlossene Micro-Richtlinie 2012/6/EU in nationales Recht um. Profitieren könnten davon laut Leutheusser-Schnarrenberger mehr als 500.000 Unternehmen in Deutschland. Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also für Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012. (ag)

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