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Compliance-Prüfungen bei 24plus: Keine auffälligen Sendungen

23.10.2009 09:39 Uhr
Compliance-Prüfungen bei 24plus: Keine auffälligen Sendungen
Jedes Packstück wird an jeder Schnittstelle elektronisch erfasst
© Foto: 24plus

Die Stückgutkooperation hat ein zentrales Prüfverfahren für alle Partner eingeführt, um terrorverdächtige Sendungen aufzuspüren

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Hauneck. Seit einem Jahr führt die Stückgutkooperation 24plus logistics network Compliance-Prüfungen durch. Mit dem kooperationsweite System wurden bisher fünf Millionen Sendungen überprüft, alle waren sauber. 24plus hat ein zentrales Prüfverfahren für alle Partner eingeführt. Diese brauchen keine eigene Soft- und Hardware installieren. Zudem gewährleistet das zentrale Verfahren eine durchgängige Netzwerksicherheit: Sind Sender und Empfänger 24plus-Partner, werden alle Datensätze ab dem Empfang der ersten Borderodaten bei der Euro-Log solange überwacht, bis im System der Erledigt-Status für die Sendung eingetragen ist. Bei einer Fremdsendung wird nur der Versandspediteur überprüft. Die Euro-Log gleicht die Sendungsdaten mit sogenannten Blacklists ab, auf denen tausende von Namen aufgeführt sind, die unter Terrorverdacht stehen. Fällt ein Datensatz bei der Compliance-Prüfung als verdächtig auf, erhalten die 24plus-Partner auf Sender- und Empfängerseite sowie die 24plus-Systemzentrale einen Warnhinweis. Für den Fall der Fälle hat 24plus einen Maßnahmen-Katalog aufgestellt, wie mit der betreffenden Sendung zu verfahren ist. Der Fall der Fälle ist jedoch noch gar nicht eingetreten, obwohl auch ein gewisser John Smith auf den Blacklists verzeichnet ist: einer der häufigsten Namen im englischsprachigen Raum und einer der einfallslosesten Tarnnamen. Internationale Lieferketten müssen strenge Sicherheitsvorgaben einhalten. Die EG Verordnungen Nr. 2580/2001 und 881/2002 verbieten Geschäftsverbindungen zu Personen oder Unternehmen, die des Terrorismus verdächtigt werden. Ziel der Verordnungen ist es, Finanzquellen und den Warenhandel von Terroristen auszutrocknen. Wer Anti-Terror-Richtlinien missachtet, muss mit Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen. Damit sind alle Spediteure verpflichtet, die Sender- und Empfängerdaten einer Stückgutsendung zu überprüfen. Die Überprüfung muss dokumentiert werden. (beg)

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