Berlin. Die große Koalition hält an der Regelung fest, wonach Klagen gegen bedeutende Verkehrsprojekte grundsätzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden. Union und SPD wandten sich am Donnerstag im Bundestag gegen die Forderung der FDP, die Erstzuständigkeit wieder zu den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen der Länder zurück zu verlagern. Die Verkürzung des Rechtswegs bei wichtigen Infrastrukturprojekten war erst im Jahr 2006 eingeführt worden, um die Verfahren zu beschleunigen. Über Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse entscheidet seit der Neuregelung in erster und letzter Instanz das Leipziger Bundesverwaltungsgerichts. Deutschland sei dadurch schneller geworden, betonte die CSU- Abgeordnete Renate Blank. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP- Fraktion, Horst Friedrich, bemängelte hingegen, wegen der fehlenden personellen Ausstattung des Leipziger Gerichts sei die durchschnittliche Verfahrensdauer von sechs auf neun Monate angestiegen. (dpa)
Bundesverwaltungsgericht behält Verkehrsklagen
Bundesverwaltungsgericht zuständig bei Klagen gegen bedeutende Verkehrsprojekte