Berlin. Der Bundesrat befürwortet die von Verkehrsminister Alexander Dobrindt geplanten höheren Bußgelder für die Blockierung der Rettungsgasse. In einer in seiner Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die Geldbußen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen sowie Fahrverbote vorzusehen.
Das Mindestmaß im Bußgeldkatalog solle bei 200 Euro liegen. Behinderungen der Rettungskräfte bei Verkehrsunfällen sollen so vermeiden werden.
Auch Fahrlässigkeit kann tödlich sein
Die Länder verwiesen darauf, dass Unfälle mit Schwerstverletzten und tödlichen Folgen gerade in jüngster Vergangenheit gezeigt haben, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist.
Das vorsätzliche Behindern von Rettungskräften ist seit 30. Mai 2017 ein eigener Straftatbestand. Diese Strafverschärfung betrifft allerdings nur absichtliche Verstöße. Nach Ansicht des Bundesrates müsse auch fahrlässiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer nach Unfällen härter sanktioniert werden. Denn auch diese Ordnungswidrigkeit gefährde Menschenleben.
Prävention und Aufklärung
Gleichzeitig betonten die Länder, dass es weiterer präventiver Maßnahmen zum Bilden von Rettungsgassen bedarf. Neben den Strafen sollten Autofahrerinnen und Autofahrer auch mit bundesweit einheitlichen Beschilderungen und Infotafeln sowie Piktogrammen auf die Bedeutung von Rettungsgassen hingewiesen werden.
Die Bundesregierung wird sich nun in den nächsten Wochen mit dem Appell des Bundesrates befassen. Das Bundesverkehrsministerium kündigte bereits an, dass die Bundesregierung an einer deutlichen Erhöhung des Bußgeldkatalogs arbeite. Der Bundesrat könnte sich voraussichtlich bereits am 22. September 2017 mit einem neuen Verordnungsentwurf dazu befassen. (jt)