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Bürokratie: Aufwand bei Nachhaltigkeitsberichterstattung soll minimiert werden

03.04.2024 11:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
Geschäftsfrau Hände arbeiten in Stapeln von Papierakten zum Suchen und Überprüfen von unfertigen Dokumenten erreicht auf Ordnerpapieren
Von 2025 an werden in Deutschland rund 13.000 Unternehmen schrittweise berichtspflichtig
© Foto: Getty Images/nathapath

Künftig sind viele kleine und mittelständische Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Die Bundesregierung will das für die Unternehmen so einfach wie möglich gestalten.

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Künftig müssen als Folge eines EU-Beschlusses deutlich mehr Unternehmen in Deutschland einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen – vor allem kleine und mittlere Firmen sollen dabei entlastet werden. Dazu will der Rat für Nachhaltige Entwicklung, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, ein entsprechendes Unterstützungsangebot weiterentwickeln. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt dieses Vorhaben mit rund 20 Millionen Euro. Wirtschafts-Staatssekretär Michael Kellner sprach am Dienstag, 2. April, von einer „bürokratiearmen“ Möglichkeit zur Berichterstattung über nachhaltiges Wirtschaften.

Der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, besonders für kleine und mittlere Firmen, soll laut Kellner minimiert werden. Hintergrund ist eine Ausweitung von EU-weiten Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit.
Von 2025 an werden laut Mitteilung etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland schrittweise berichtspflichtig werden. Mit dem sogenannten Deutschen Nachhaltigkeitskodex könnten Berichte „niederschwellig und gesetzeskonform“ erstellt werden, unter anderem über eine Webplattform.

Kellner sagte, die Unternehmen müssten Vertragspartnern und Banken alle notwendigen Nachhaltigkeitsdaten in einheitlicher Form liefern können und auch in der Öffentlichkeit umwelt- und klimafreundliches Wirtschaften transparent machen. Der Nachhaltigkeitskodex sei dazu der Schlüssel.

Umsetzung der EU-Richtlinie eins zu eins

Politisch setze sich das Wirtschaftsministerium dafür ein, dass es keine doppelten Berichtspflichten gebe, sagte Kellner mit Blick vor allem auf das geplante EU-Lieferkettengesetz und das bereits bestehende deutsche Lieferkettengesetz. Ziel sei es, die Berichtspflichten zu synchronisieren.

Das Justizministerium hatte jüngst einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Firmen in Deutschland vorgelegt. Unternehmen sollten künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss detailliert über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte gesagt: „Man muss es offen aussprechen: Damit sind erhebliche Belastungen für die Wirtschaft verbunden. Vor diesem Hintergrund war es mir wichtig, dass wir die Richtlinie nur eins zu eins umsetzen.“ Die Belastungen aus EU-Recht dürften keinesfalls durch nationalen Regulierungsehrgeiz noch gesteigert werden, sagte Buschmann.

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