Frachtvertragliche Weisungen können die Sozialversicherungspflicht von ausländischen Fahrern in Deutschland nach deutschem Recht begründen. Im Klartext: Folgt das Landgericht Stuttgart dieser Auffassung, sind Speditionen, die LKW einer Auslandsniederlassung von Deutschland aus disponieren, gut beraten, Organisation und Disposition auf eine rechtlich sichere Basis umzustellen. Ganz sicher geht ein Unternehmen laut dem Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (AVSL) nur, wenn es - die Niederlassung im Ausland rechtlich selbstständig einrichtet - mit eigenen Räumen, eigenem Personal und Büroeinrichtung - alle arbeitsrechtlichen Entscheidungen bezüglich des ausländischen Personals der dortigen Niederlassungsleitung überlässt und - eine glaubhaft eigene Disposition in der ausländischen Niederlassung vorweisen kann.
- Merkblatt des AVSL (36.6 KB, PDF)