Berlin. Im Gegensatz zu Dienstreisenden mussten Berufskraftfahrer bislang keine Lohnsteuer für ihre Verpflegungspauschalen zahlen, wenn sie länger als drei Monate unterwegs waren. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof, dieser Regelung nun eine Absage erteilt. Die Folgen für das Transport- und Speditionsgewerbe wären zum 1. Januar 2006 fatal, wie jetzt schon einige Unternehmer beklagen. Sie befürchten, dass die Lohnsteuerfreiheit von Fahrerspesen fällt. Harald Hendel, Referent in der Steuerabteilung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin, wiegelt auf Anfrage der VerkehrsRundschau indes ab. Seines Wissens wolle das Bundesfinanzministerium (BFM) diese Regelung aufrecht erhalten. Dazu bedürfe es aber einer Gesetzesänderung. Einen entsprechenden Nichtanwendungserlass im Vorgriff darauf habe das BFM bereits erlassen. Allerdings, so Hendel, sei auch dieser bis 31. Dezember 2005 befristet. Bis dahin wären auf jeden Fall die Fahrerspesen steuerfrei. Für die Zeit danach wäre eigentlich eine gesetzliche Neuregelung der richtige Weg. Da ein solches Gesetzgebungsverfahren angesichts der anstehenden Neuwahlen aber in diesem Jahr wohl nicht mehr durchführbar ist, schätzt der Steuerexperte, dass das BFM den Nichtanwendungserlass im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung per 1. Januar 2007 bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. Außerdem sei im kommenden Jahr ohnehin eine grundlegende Reform des Reisekostenrechts geplant, so Hendel, die im Jahre 2006 per 1. Januar 2007 im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung umgesetzt werden soll. Und hier sei es sehr wahrscheinlich, dass die Dreimonatsfrist für Verpflegungspauschalen generell für alle Arten der Auswärtstätigkeit ersatzlos gestrichen wird. Für Berufskraftfahrer wäre also, so der DIHK-Mann, auch ab 1. Januar 2007 die Steuerfreiheit für Spesen gewährleistet. (eh)
Diskussion um Steuerpflicht für Fahrerspesen
Lohnsteuerfreiheit für Fahrerspesen könnte nach Urteil des Bundesfinanzhofes ab 2006 fallen