ATP-Übereinkommen: Update für Kühlfahrzeuge

ATP-Übereinkommen: Update für Kühlfahrzeuge
Das ATP-Übereinkommen wird regelmäßig aktualisiert.
©Foto: Grispb/Adobe Stock

Am 25. August 2026 trat die neue Fassung des ATP-Übereinkommens in Kraft. Jermaine de Geus von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH weiß, was sich dadurch für die Prüfung anFahrzeugen für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel geändert hat.

Alle Jahre wieder – genauer gesagt alle zwei Jahre – tritt eine neue Fassung des ATP-Übereinkommens in Kraft(„Agreement on the InternationalCarriage of Perishable Foodstuffs and on the Special Equipment to be Used for such Carriage“). Es regelt den Transport leicht verderb­licher, also gekühlter oder gefrorener Lebensmittel, auf internationaler Ebene und definiert dafür zulässige Produkttemperaturen, technische Klassen temperaturgeführter Beförderungsmittel und Verfahren zur Prüfung wärmegedämmter Aufbauten, Kältemaschinen und temperaturgeführter Fahrzeuge.

Seit August gilt die aktuelle ATP-Neufassung, in der zentrale Prüfverfahren für temperaturgeführte Transportfahrzeuge überarbeitet wurden. Sie ersetzt die bis dato gültige Fassung von 2024. „Generell sollen die Anpassungen des ATP-Übereinkommens vor allem eine einheitliche Anwendung der Anforderungen sicherstellen und die Durchführung von Prüfungen an in Betrieb befindlichen Fahrzeugen erleichtern“, sagt Jermaine de Geus, der seit fünf Jahren bei TÜV SÜD arbeitet und seit 2023 die ATP-Prüfstelle leitet. „In anderen Worten: Das seit 1970 existierende ATP-Übereinkommen soll immer an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden und zukünftige Entwicklungen einbeziehen.“

So verfügen Fahrzeuge heutzutage laut dem Experten für Kältetechnik über komplexe Regelungsstrategien, variable Temperaturzonen, unterschiedliche Antriebskonzepte und immer stärker auch über digitale Überwachungssysteme. Die ATP-Prüfungen müssen diesen Entwicklungen angepasst werden. Denn einerseits wird die Leistungsfähigkeit einzelner Komponenten bewertet, andererseits wird auf das Zusammenspiel von Wärmedämmung, Kältemaschine, Luftführung, Sensorik, Steuerung und Dokumentation geachtet.

Im ATP 2026 gibt es auch verbindliche Reversibilitätsprüfungen.
©Foto: Chartphoto/Adobe Stock

Vorkühlung statt Pull-down-Test

Die mit dem ATP-Übereinkommen von 2026 kommenden Änderungen beinhalten hauptsächlich redaktionelle Änderungen. Jedoch wurden auch Prüfungen von in Betrieb befindlichen Kühlfahrzeugen mit (in der Regel motor-)abhängigen Kältemaschinen, Kältemaschinen mit Heizfunktion und auch moderne Mehrtemperaturfahrzeuge mit variabler Kammeraufteilung überarbeitet bzw. treten jetzt in Kraft. Dabei gibt es vier wesentliche Neuerungen: Zum ersten Mal ist statt des bisherigen Pull-down-Tests vor der eigentlichen Wiederholungsprüfung nun eine Vorkühlung bei Fahrzeugen mit abhängiger Kältemaschine möglich. Nach Erreichen und Stabilisieren der Klassentemperatur muss die zu prüfende Anlage dabei die Temperatur bei der vom Hersteller vorgegebenen Leerlaufdrehzahl des Motors für mindestens 90 Minuten halten, wobei der Mittelwert der beiden Innenfühler bewertet wird. „Die Temperatur darf um ±3 °C um die jeweilige Klassentemperatur schwanken“, ergänzt de Geus.

Außerdem wurde die Wiederholungsprüfung für beheizte sowie mechanisch gekühlte und beheizte Fahrzeuge praxisnäher gestaltet. Früher musste die vorgeschriebene Temperaturdifferenz der entsprechenden Klasse zwischen Innen- und Außentemperatur erreicht und dann zwölf Stunden lang gehalten werden. Mit dem ATP 2026 genügt der Nachweis, dass das System die geforderte Temperaturdifferenz in maximal 360 Minuten erreicht. Die bisherigen Zwölf-Stunden-Prüfungen gelten nun nur noch bei vollständigen Typprüfungen neuer Fahrzeuge und neuer thermischer Einrichtungen.

©Foto: Kamonrat/Adobe Stock

Das ATP 2026 betrifft vor allem Fahrzeuge mit abhängigen Kältemaschinen.

Auch bei den Wiederholungsprüfungen von Mehrtemperaturfahrzeugen gibt es Neues. Denn auch wenn die Wiederholungsprüfungen von Mehrkammerfahrzeugen schon länger im ATP-Übereinkommen geregelt sind, kommen sie erst jetzt zur Geltung, da Fahrzeuge erst seit dem 1. Oktober 2020 eine Mehrkammer-Kennzeichnung aufweisen müssen. Diese müssen erstmals nach sechs Jahren – also nach dem 1. Oktober 2026 – eine Wiederholungsprüfung durchlaufen.

Das aktuelle ATP-Übereinkommen berücksichtigt zudem durch verbindliche Reversibilitätsprüfungen die Wechselwirkungen bei in Betrieb befindlichen Fahrzeugen, bei denen die einzelnen Verdampfer gemeinsame Komponenten der Kälteanlage nutzen. Dabei werden erst die einen Kammern auf 0 °C, die anderen auf -20 °C betrieben – und dann umgekehrt. Damit soll nicht nur die maximale Kälteleistung, sondern das Zusammenspiel von Verdampfern, Luftführung, Steuerung, Trennwänden und Regelalgorithmen bewertet werden. „Gleichzeitig wurden erstmals detaillierte Anforderungen an feste und verschiebbare Trennwände beschrieben“, so de Geus.

Neue Messpunkte

Und auch bei der Temperaturüberwachung gibt es Neues: Für Temperaturregistriergeräte im Transport tiefgekühlter Lebensmittel gelten weiterhin die Anforderungen der EN 12830:2018 – neuerdings muss aber auch an mindestens zwei Messpunkten gemäß EN 13486:2023 geprüft werden. Die hierfür eingesetzten Referenzmessmittel müssen auf ein nach EN 17025:2017 akkreditiertes Labor zurückgeführt werden. Die neuen Anforderungen sind spätestens zwölf Monate nach dem 25. August 2026 anzuwenden. In Betrieb befindliche Temperaturregis-triergeräte, die der EN 12830:1999 entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden. Zu guter Letzt wurden die ATP-Prüfberichte erweitert, sodass nun weitere Angaben zu Verdichtern, Wärmetauschern, Ventilatoren, Kältemitteln, Antriebssystemen und weiteren Komponenten der thermischen Anlage gemacht werden müssen. „So soll die Transparenz über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs erhöht werden und die Prüfungen sollen international besser verglichen werden können“, berichtet de Geus.

Profis für Kälte

TÜV SÜD arbeitet durch die Unterstützung sowohl der deutschen Expertenrunde als auch des ATP-Gremiums in Genf regelmäßig an der Weiterentwicklung des Übereinkommens mit – vor Ort und durch die Arbeit unter anderem am Kältelabor TAK der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in Olching bei München.

„Außerdem ist TÜV SÜD eine offizielle ATP-Prüfstelle und ATP-Zertifikatsaussteller“, sagt de Geus. „Gerade komplexe Prüfungen für die Verlängerung von ATP-Zertifikaten wie bei Mehrkammerfahrzeugen erfordern umfangreiches Fachwissen, Erfahrung, spezialisierte Prüflabore und Partnerwerkstätten.“


TÜV SÜD Ansprechpartner

TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Jermaine de Geus
Leiter der ATP-Prüfstelle
Tel.: +49 8142 4461-515
E-Mail: JermaineAdriaan.DeGeus@tuvsud.com




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