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Zoll verhindert Ausfuhr von Hinrichtungsgift

02.04.2012 18:08 Uhr
Zoll verhindert Ausfuhr von Hinrichtungsgift
Bonner Zollbeamte entdeckten das Hinrichtungsgift, das als Arzneimittel deklariert war
© Foto: dapd/Thomas Lohnes

Bonner Zollbeamte haben ein Hinrichtungsgift entdeckt, das als Arzneimittel deklariert in den Iran gelangen sollte

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Bonn. Der Zoll in Bonn hat die Ausfuhr von 2,5 Kilogramm eines als Hinrichtungsgift bekannten Medikaments in den Iran verhindert. Die Sendung war als Arzneimittel deklariert und einem Zollbeamten aufgefallen. Es habe sich um 5000 Fläschchen gehandelt, teilte das Hauptzollamt Köln am Montag mit. Die Substanz Thiopental fällt unter die Anti-Folter-Verordnung. Sie bedarf für den Versand ins Ausland der besonderen Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Diese lag aber nicht vor.

Die Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005, unter die Thiopental fällt, enthält Verbote und Genehmigungspflichten für den Außenwirtschaftsverkehr mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können.

Mediziner setzen Thiopental-Natrium bei Narkosen ein. Es gehört zur Gruppe der Barbiturate. Das sind Medikamente, die als Schlaf- und Beruhigungsmittel verwendet werden. In Deutschland sind Mittel mit Thiopental-Natrium nach Auskunft des BfArM für eine kurzzeitige Betäubung während einer Operation oder für die Einleitung einer längeren Betäubung für Operationen zugelassen. Schon nach kurzem regelmäßigem Gebrauch kann solch ein Mittel schwer körperlich und psychisch abhängig machen. Bei Überdosierung besteht die Gefahr einer zentralen Atemlähmung.

In den USA wird Thiopental-Natrium nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei Hinrichtungen als Gift eingesetzt. Gelegentlich wird Thiopental auch als „Wahrheitsserum“ bezeichnet. Es soll früher angeblich bei Verhören eingesetzt worden sein, um Gefangene zum Reden zu bringen. (dpa)

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