Bonn. Das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung beinhaltet die Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994. Durch das neue Gesetz werden abfallrechtliche Vorgaben der europäischen Gemeinschaft umgesetzt – es tritt am 1.2.2007 in Kraft. Das Gesetz zielt neben der Angleichung an EG-Recht auf eine steigende Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung ab. Neben der Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden die Abfallwirtschaftskonzept- und –bilanzverordnung sowie die Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung aufgehoben. Folgende Verordnungen und Gesetze werden ebenfalls geändert: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltstatistikgesetz, Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, Abfallverzeichnis-Verordnung, Transportgenehmigungsverordnung, Altholzverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Versatzverordnung, Deponieverordnung, Verwaltungsgerichtsordnung und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. (gg/tor)
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