Düsseldorf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht lehnte die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts am Mittwoch in der zweiten Instanz aus formalen Gründen ab. Die Kläger hätten in der Berufung einen neuen Anspruch erhoben – dies sei unzulässig, teilte das Gericht mit. Eine Revision ließen die Richter nicht zu (Az.: VI U (Kart) 24/06). Die Verbände hatten Toll Collect zunächst vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Kurz vor dem Start des Mautsystems seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachteil der Spediteure geändert worden. Wer die schlechteren Bedingungen nicht akzeptiert habe, sei mit dem Ausschluss bedroht worden. Dies sei ein Missbrauch der Monopolstellung. In der Berufung hatten die Transportverbände argumentiert, einzelne Regelungen der Geschäftsbedingungen seien unwirksam, weil sie sie unangemessen benachteiligten. Diese neue Argumentation der Kläger in der Berufung mache das Rechtsmittel unzulässig, befanden die Richter. Toll Collect hatte argumentiert, die kurzfristige Änderung sei dem Zeitdruck geschuldet gewesen, unter dem das Unternehmen kurz vor Einführung der Maut gestanden habe.
Transportverbände verlieren gegen Toll Collect
Rund 30 Transportverbände sind mit einer Klage gegen den Mautbetreiber Toll Collect gescheitert.