Düsseldorf. Die Transportverbände sind mit einer Klage gegen den Mautbetreiber Toll Collect gescheitert. Sie hatten Toll Collect vorgeworfen, die marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Das Unternehmen hatte wenige Tage vor Inbetriebnahme des Mautsystems seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und allen Kunden mit Kündigung gedroht, sollten sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren. Das Kartellrecht sei auf Toll Collect jedoch nicht anwendbar, befand das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch (Az.: 12 O 255/05 (Kart)). Toll Collect erfülle mit der Eintreibung der Mautgebühren eine hoheitliche Aufgabe. Die Transportunternehmen stünden ihr dabei nicht als Kunden gegenüber, sondern als Gebührenschuldner, befand das Gericht. „Das Urteil ist eine herbe Enttäuschung“, sagte Bernd Andresen, Geschäftsführer des Verbandes Güterkraftverkehr und Logistik Nordrhein. Er kündigte an, weitere rechtliche Schritte gegen Toll Collect zu prüfen. Neben dem Gang in die zweite Instanz sei auch denkbar, die Geschäftsbedingungen in Pilotverfahren direkt anzugreifen. Die Geschäftsbedingungen gingen einseitig zu Lasten der Transportunternehmen. So habe sich Toll Collect bei eigenen Fehlern von der Schadenersatzpflicht gegenüber den Spediteuren befreit. Nur bei grober Fahrlässigkeit wolle die Mautbetreiberin haften. „Wir hatten keinen Zweifel daran, dass das Kartellrecht hier nicht anwendbar ist und die Kammer unserer Auffassung folgt“, sagte der Rechtsvertreter von Toll Collect, Joachim Schütze. Die kurzfristige Änderung der Geschäftsbedingungen sei dem Zeitdruck geschuldet gewesen, unter dem Toll Collect damals gestanden habe. Das Gericht legte den Streitwert auf 1,15 Millionen Euro fest. (dpa/sb)
Transportverbände scheitern mit Klage gegen Toll Collect
Landgericht Düsseldorf sieht kein Verstoß gegen Kartellrecht: Mautbetreiber erfüllt hoheitliche Aufgaben