BRÜSSEL. Die EU-Kommission ist am Mittwoch zu dem Urteil gekommen, dass die Deutsche Post (DP) ihre beherrschende Stellung auf dem deutschen Briefmarkt missbraucht, indem sie eingehende grenzüberschreitende Post, die sie fälschlicherweise als im Ausland aufgegebene Inlandspost ("ABA-Remail") einstuft, verteuert und verzögert zustellt. Die Kommission will jedoch wegen der Rechtsunsicherheit zur Zeit des Verstoßes gegen die DP nur eine symbolische Geldbuße von umgerechnet rund 2000 Mark verhängen. Dies aber, erklärte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, sei ein deutliches Signal dafür, dass die Rechtslage nunmehr geklärt sei und künftiger Missbrauch hohe Geldstrafen nach sich ziehen werde. Der öffentliche britische Postbetreiber "British Post Office" – heute "Consignia pic" – hatte sich darüber beschwert, dass die DP in Deutschland eingehende Postsendungen aus Großbritannien abgefangen, verteuert und verspätet zugestellt habe. Nach Ansicht der Kommission missbrauchte die DP ihr Briefmonopol in vierfacher Hinsicht und verstieß damit gegen Artikel 82 des EG-Vertrages. Sie habe eine Diskriminierung zwischen den Kunden praktiziert und die Zustellung verweigert, wenn nicht ein ungerechtfertigter Aufschlag entrichtet worden sei. Außerdem sei der Preis für den Zustelldienst überhöht gewesen und das Vorgehen der DP habe die Entwicklung des deutschen Marktes für die Zustellung von Auslandspost eingeschränkt. (vr/dw)
Symbolische EU-Geldbuße für Deutsche Post AG
EU-Kommission bestraft rechtswidrige Praktiken bei der Zustellung eingehender Auslandspost