München. Fahrer von Kleintransportern der so genannten Sprinter-Klasse haben jetzt bundesweit unter bestimmten Voraussetzungen ein Tempolimit von 80 km/h zu beachten. Damit wird ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Az.: 1 ObOWi 219/03), wonach zum Gütertransport bestimmte Kleintransporter über 3,5 Tonnen mit PKW-Zulassung dem LKW-Tempolimit unterliegen, bundesweit umgesetzt und von den Verkehrspolizeien überwacht. Grundlage dieser Verfahrenweise ist eine entsprechende Verständigung im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss von Mitte September. Dies bestätigte ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums gegenüber der VerkehrsRundschau. Sprecher der Innenministerien von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben gegenüber der VerkehrsRundschau erklärt, dass die Polizeidienststellen der jeweiligen Länder bereits eine entsprechende „Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung“ erhalten hätten. (vr/mp)
"Sprinter-Beschluss" gilt bundesweit
Bundesländer orientieren sich an einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts