Rechnungshof hinterfragt Milliardenzahlungen an Bahn

09.03.2006 11:23 Uhr

Deutsche Bahn wird Steuerzahler auch nach Börsengang belasten

Bonn. Die Deutsche Bahn wird den Steuerzahler auch nach einem Börsengang weiter Milliarden kosten. Das stellte der Bundesrechnungshof in einem Sonderbericht fest, den die Behörde heute in Bonn bekannt machte. Bundesregierung und Bundestag müssten prüfen, ob dauerhaft hohe Subventionen zur Finanzierung der Schienenwege eines privatisierten Unternehmens wirklich angebracht seien. Die obersten Finanzkontrolleure kritisierten, dass der Bundestag über Milliarden-Zahlungen, die die Bundesregierung gewähren wolle, nicht umfassend informiert worden sei. Bei der Festlegung weiterer Mittel für den Erhalt des Schienennetzes im Zusammenhang mit der geplanten Börseneinführung würden außerdem die Kompetenzen des Parlaments eingeschränkt. Bereits die geltenden Rechtsgrundlagen sähen umfangreiche Zahlungen des Bundes an die Deutsche Bahn AG vor. Gleichwohl wolle die Bundesregierung dem Unternehmen bis 2008 weitere finanzielle Vorteile in Höhe von nahezu sieben Milliarden Euro gewähren. Der Bundestag sei über diese Entwicklung bisher nicht umfassend informiert worden. „Aus Sicht des Bundesrechnungshofes erfordern finanzielle Zugeständnisse in dieser Größenordnung jedoch eine vorherige und vollständige Information des Parlaments, insbesondere über damit verbundene Haushaltsrisiken.“ Im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang erwäge die Bundesregierung außerdem, jährlich 2,5 Milliarden Euro für den Erhalt des vorhandenen Schienennetzes zur Verfügung zu stellen. Die Bahn wolle Höhe und Dauer dieser Mittel unumkehrbar festlegen lassen, um ihre Börsenfähigkeit zu sichern. „Sollten diese Pläne Realität werden, würde die Entscheidungsfreiheit des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber erheblich eingeschränkt.“ Die Ziele der Bahnreform seien bisher nicht erreicht worden, stellte der Bundesrechnungshof fest. „Die angestrebte Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene ist ausgeblieben.“ Die Bundesregierung habe bislang auch nicht analysiert, ob das bestehende Schienennetz eine volkswirtschaftlich angemessene Größe besitze. Eine Bedarfsermittlung und eine Nutzenbewertung fehlten. Die Regierung sollte deshalb feststellen, welche Netzgröße erforderlich sei, um die Gemeinwohlverpflichtung des Bundes zu erfüllen. Zudem sollte sie prüfen, wie eine geeignete Struktur mit auf Bund und Länder verteilten Zuständigkeiten aussehen könnte. Nach Einschätzung der Bahn werde ihr Schienennetz auch nach einem Börsengang auf absehbare Zeit keine ausreichenden Erträge erwirtschaften. Die Bundesregierung sollte klären, ob diese Einschätzung zutreffend ist. „Das Parlament kann dann entscheiden, ob es mit dauerhaften Zuwendungen aus Steuermitteln die Grundlage für die Rentabilität eines privatisierten Unternehmens schaffen will.“ (dpa)

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