OLG Hamm: Hohe Beweishürden nach Täuschungsmanöver

06.01.2004 00:00 Uhr

Behaupteter Fahrzeugdiebstahl

Wer einmal versucht hat, eine Versicherung zu täuschen, hat es in der Zukunft schwer. So ging auch der Prozess des Klägers verloren, weil ihm weder seine Versicherung noch die Gerichte mehr einen behaupteten Fahrzeugdiebstahl abnahmen. Der Kläger hatte geschildert, mit seinem Fahrzeug unterwegs gewesen zu sein, als ihm der Kraftstoff ausging. Er will daraufhin sein Fahrzeug am Straßenrand abgestellt haben, um zu Fuß zur nächsten Tankstelle zu gehen. Als er zurückkam, soll sein Fahrzeug verschwunden gewesen sein. Doch die beklagte Versicherung verweigerte Ersatzzahlungen, weil sie die Darstellung für unglaubwürdig hielt. Zwar muss in der Regel ein bestohlener Versicherungsnehmer lediglich einen Sachverhalt behaupten, aus dem sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines Diebstahl ergibt. Jedoch gelang dem Kläger mit seinen Angaben selbst dieser Mindestbeweis nicht. Denn es bestanden ernsthafte Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit. Zum einen konnte er zunächst weder die Fahrtstrecke angeben, noch begründen, warum er als erfahrener Fahrer bewusst auf Reserve gefahren war. Zum anderen war bekannt, dass der Kläger nur wenige Jahre zuvor bei einem Haftpflichtfall seiner damaligen Versicherung eine falsche Quittung vorgelegt hatte. Dieser Täuschungsversuch war ausschlaggebend dafür, dass die Beklagte zu Recht ihre Einstandspflicht verneint hatte. Oberlandesgericht Hamm 15. Januar 2003 Aktenzeichen: 20 U 160/02

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.