Braunschweig. Gemäß der EU-Verordnung EU 185/2010 gelten alle „Bekannten Versender“, welche zum Stichtag 28. April 2010 von Reglementierten Beauftragten anerkannt waren (einschließlich einer gezeichneten Sicherheitserklärung) für die Dauer der Gültigkeit der Sicherheitserklärung als Bekannter Versender. Darüber hinaus duldet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Anerkennung dieser Bekannten Versender bis einschließlich 25. März 2013 ohne dass eine zusätzliche Sicherheitserklärung gezeichnet werden muss. Das LBA weicht damit von seiner ursprünglichen Vorgabe ab. Diese sah vor, dass Bekannter Versender ihre Sicherheitserklärung gegenüber einem Reglementierten Beauftragten innerhalb der Übergangsfrist bis 2013 erneuern müssen. Dies bestätigte das LBA gegenüber der VerkehrsRundschau. Eine entsprechende Mitteilung hatte das LBA auf seiner Internetseite veröffentlicht. (diwi)
Luftfracht: „Bekannte Versender“ müssen keine erneute Sicherheitserklärung zeichnen
Duldung gilt für alle zum 28. April 2010 anerkannten „Bekannten Versender“ für gesamte Übergangsfrist