Darf ein Arbeitnehmer sein Dienstfahrzeug auch privat nutzen und verursacht er auf einer solchen Privatfahrt einen Verkehrsunfall, so muss der Arbeitgeber den dadurch entstandenen Schaden ausgleichen. Wenn die Privatnutzung arbeitsvertraglich erlaubt ist und der geldwerte Vorteil ordnungsgemäß versteuert wird, obliegt die Regulierung sämtlicher Schäden dem Arbeitgeber. LAG Frankfurt am Main Urteil vom 24. Mai 2006 Aktenzeichen: 8 Sa 1729/05
Kurz und bündig: Das Arbeitsrechtsurteil
Ein Arbeitgeber muss den Schaden am Dienstfahrzeug zahlen, wenn sein Arbeitnehmer damit auf einer gestatteten Privatfahrt einen Unfall verursacht