Die Anmeldepflicht für zollpflichtige Waren trifft nicht nur den Fahrer eines Fahrzeugs, sondern jeden Insassen, der für die Einfuhr der gewerblichen Waren verantwortlich ist. Ist diese Voraussetzung erfüllt, haftet daher auch ein Beifahrer neben dem Fahrer für Zollschulden wie etwa die Einfuhrumsatzsteuer. FG München Urteil vom 14. April 2005 Aktenzeichen: 14 K 1440/02
Kurz + Bündig: Beifahrer haftet
Anmeldepflicht bei Zolleinfuhr