Brüssel/Berlin. Der Europäische Wettbewerbsrat hat heute die Kartellfreistellung im Linienseeverkehr aufgehoben. Auf Vorschlag der EU-Kommission soll künftig die Gruppenfreistellung von Linienkonferenzen im Seeverkehr auf gehoben werden. Bislang war es Seefrachtunternehmen erlaubt, sich bei Preisen und Kapazitäten abzustimmen. Die Aufhebung der Gruppenfreistellung wird ab Oktober 2008 in Kraft treten. Die EU-Kommission hat angekündigt vor Ende der Übergangszeit Leitlinien für die Anwendung der Wettbewerbsregeln für den Seetransport herausgeben, um sicherzustellen, dass die neue Regelung wettbewerbsfähige Märkte fördert. „Die europäische Schifffahrtsindustrie wird von dem wettbewerbsfähigeren Markt profitieren, der durch die Abschaffung der Gruppenfreistellung entsteht, und auch die Wirtschaft der EU als Ganzes wird durch geringere Transportpreise und wettbewerbsfähigere Exporten begünstigt“, sagte Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. Durch die geltende Gruppenfreistellung werde gewährleistet, dass die jeweiligen Vereinbarungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind.. Die Kommission geht davon aus, dass durch den Wegfall der Freistellung die Preise sinken werden, was sich positiv auf die EU-Exportwirtschaft und schließlich auf die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU-Wirtschaft auswirken würde. 40 Prozent des über den Seeweg abgewickelten EU-Außenhandels laufen nach Angaben Brüssels über Linienfrachtdienste. Der Bund der deutschen Industrie (BDI) unterstützt in einer ersten Reaktion die Initiative der EU-Kommission. „Dieser Schritt war überfällig“, sagte Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. „Preis- und Kapazitätsabsprachen schaden dem Wettbewerb und die dynamisch wachsende Seeverkehrsbranche benötigt keine kartellrechtliche Sonderstellung mehr.“ (sb)
Künftig mehr Wettbewerb im Seeverkehr
Europäische Wettbewerbsrat hebt Kartellfreistellung im Linienseeverkehr auf