Keine Video-Überwachung an Verkehrsknotenpunkten in NRW

08.01.2004 15:57 Uhr

Innenminister Behrens hat Sorge um Schutz der Persönlichkeitsrechte

Düsseldorf. Eine permanente Video-Überwachung an Verkehrsknotenpunkten soll in Nordrhein-Westfalen nicht eingeführt werden. "Mit dieser Landesregierung wird es in NRW keinen Überwachungsstaat geben", sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags. Für eine automatische Erhebung von Daten ohne konkreten Anlass gebe es derzeit keine Rechtsgrundlage. Feldversuche mit der Erfassung von Autokennzeichen hätten in anderen Bundesländern rechtliche Probleme nach sich gezogen. Die Innenministerkonferenz werde die praktischen Erfahrungen und die Rechtsgrundlage auswerten. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass dabei der Schutz der Persönlichkeitsrechte im Vordergrund steht", kündigte Behrens an. Zulässig seien Erhebung und Abgleich von Kennzeichen laut Polizeigesetz zur Verkehrsüberwachung und zur Fahndung an eingerichteten Kontrollstellen. Auch der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat kürzlich Überlegungen in der Innenministerkonferenz (IMK) abgelehnt, den Straßenverkehr aus Gründen der Kriminalitätsbekämpfung stärker zu überwachen. Der IMK liegt ein Konzept vor, das die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer an ausgewählten Knotenpunkten scannen und mit dem Fahndungscomputer im Bundeskriminalamt vergleichen will. Ist ein Kennzeichen gefälscht, das Auto als gestohlen gemeldet oder der Halter zur Fahndung ausgeschrieben, löst der Rechner Alarm aus. So sollen gestohlene Lkw und Pkw sowie gesuchte Personen ausfindig gemacht werden. Solche Maßnahmen seien nur in Einzelfällen bei konkretem Tatverdacht erlaubt, betonte Schaar. (vr/dpa/jök)

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