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Kartellamt prüft Erwerb von transoflex durch die Deutsche Post

27.10.2000 17:52 Uhr

Wettbewerbsbehörde sieht den Zukauf "kritisch" - Post muss nach OLG-Urteil private Konkurrenz im Briefdienst zulassen

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Das Bundeskartellamt prüft, ob der Erwerb des Paketdienstes Transoflex durch die Deutsche Post rechtmäßig ist. Kartellamtschef Ulf Böge wolle noch in diesem Jahr entscheiden, ob die Post ihren bereits 1997 erworbenen Anteil von 24,8 Prozent an dem Weinheimer Paket- und Expressdienst aufgeben muss, meldet die Financial Times Deutschland. Die Behörde untersuche, ob die Post durch den Erwerb des sechstgrößten deutschen Paketdienstes eine marktbeherrschende Stellung eingenommen hat. Unzulässig sei auch, dass die Post den Erwerb erst nachträglich gegenüber dem Kartellamt angezeigt habe. "Wir prüfen den Vorgang kritisch, sogar sehr kritisch", zitiert die Zeitung den Kartellamtssprecher. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Transoflex, das im vergangenen Jahr einen Umsatz von 727 Millionen Mark erreicht hat, ist auf Transporte für die Pharma- und Kosmetikbranche spezialisiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Freitag entschieden, dass die Post sich schon jetzt die Konkurrenz privater Briefzusteller gefallen lassen muss. Damit unterlag die Post auch in zweiter Instanz gegen den Mönchengladbacher Briefzusteller City Briefservice (CBS). CBS dürfe trotz des bis 2002 gültigen Briefmonopols der Post weiterhin Briefe zustellen, wenn er einen besseren Service zu günstigeren Tarifen biete. (dpa/jk)

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