Hamburg. Der Ausbau des mit Abstand größten Hamburger Container-Terminals Burchardkai kann weiter erfolgen. Das hat am Montag das Verwaltungsgericht Hamburg beschlossen, nachdem zu Jahresanfang rund 30 Eigentümer von Grundstücken auf dem gegenüberliegenden Elbufer - in Neumühlen und Övekgönne - gegen den vorliegenden Planfeststellungsbeschluss geklagt hatten. Sie begründeten ihren Vorstoß unter anderem mit dem Baulärm. Terminalbetreiber HHLA und die Hamburg Port Authority (HPA) hatten im Gegenzug beim Verwaltungsgericht einen „Sofortvollzug" mit dem Ziel beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage zu beseitigen. Dem hat sich das Gericht jetzt angeschlossen. Es begründet seine Entscheidung mit dem hohen öffentlichen Interesse von Terminal-Betreiber und der Stadt Hamburg an einem raschen Fortgang der Arbeiten angesichts des rasanten Containerwachstums und der Tatsache, dass die Umschlagkapazitäten mit dieser Entwicklung unbedingt Schritt halten müssten. Zugleich ordneten sie aber eine Reihe von verschärfenden Lärmschutzmaßnahmen an, vor allem bei den Rammarbeiten. Der rund 1,5 Quadratkilometer große Burchardkai soll von derzeit rund 2,5 Millionen TEU Umschlagleistung auf rund fünf Millionen TEU gegen Ende des Jahrzehnts ausgebaut werden. Bestandteil dieses Ertüchtigungspaketes ist auch der Bau von drei neuen Liegeplätzen für Großcontainerschiffe. Die Kläger haben die Möglichkeit, beim zuständigen Oberwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. (eha)
Hafen Hamburg: Burchardkai kann weiter augebaut werden
Hamburger Verwaltungsgericht gibt grünes Licht: Rasantes Containerwachstum nur mit Erhöhung der Umschlagskapazität zu erreichen