Gutachterstreit: Zweifel an der Höhe der Mautsätze

15.05.2009 15:00 Uhr

DIW-Gutachten errechnet niedrigere Wegekosten: BGL will Klagen wegen zu hoher Mautsätze unterstützen

München. Die derzeitigen Mautsätze sind zu hoch. Zu diesem Ergebnis kommt ein am heutigen Freitag auf der Messe Transport Logistic erstmals in Auszügen vorgestelltes Wegekostengutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Wegen ihrer Zweifel an der gesetzmäßigen Höhe der deutschen LKW-Maut gaben die drei Verbände ADAC, BDI und BGL das Gutachten in Auftrag. „Im Güterverkehr haben wir mittlerweile eine beträchtliche Überdeckung der Kosten“, sagte DIW-Verkehrsexpertin Heike Link bei der Vorstellung der ersten Teilergebnisse. Um wie viel Cent pro Kilometer der Durchschnittssatz der LKW-Maut zu hoch liegt, wollen das DIW und die drei Auftrag gebenden Verbände voraussichtlich erst im Herbst bekannt geben. Aus dem DIW-Gutachten werde sich die jedoch klar ergeben, dass die derzeitige Mauthöhe nicht gerechtfertigt sei. Im Wesentlichen beruht die unterschiedliche Berechnung der Wegekosten auf unterschiedlichen Annahmen zum Wert des Straßennetzes und des angenommenen Zinssatzes. Auf dieser Basis plant der BGL eine Klage von Transportunternehmern vor dem Verwaltungsgericht Köln zu unterstützen, dies bekräftigte Adolf Zobel, stellvertretender BGL-Hauptgeschäftsführer. Letztlich werde der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden, waren sich alle Beteiligten sicher. „Auch die Brennermaut wurde vom EuGH als zu hoch abgestraft“, zeigt sich Zobel optimistisch. „Die Politik verkauft ihre Mautberechnung als die einzig richtige“, kritisierte Zobel. Der BGL wolle mit der Klage zeigen, dass andere Methoden zu niedrigeren Wegekosten kämen. Stefan Rommerskirchen, Progtrans-Geschäftsführer und Hauptverantwortlicher für das Wegekostengutachten des Bundesverkehrsministeriums und damit für die Berechnung der aktuellen Mautsätze, verteidigte seine Zahlen. „Ich glaube deshalb nicht an einen Erfolg der Klage“, sagte Rommerskirchen. Die derzeitige Eurovignetten-Richtlinie lasse Spielraum beim Berechnen der Wegekosten. „Deshalb gibt es nicht das einzig richtige Verfahren“, so sein Fazit. In seinen Augen ist das größte Problem, dass die Mauterhöhung zum 1. Januar in eine Zeit des wirtschaftlichen Abschwungs fiel. Doch dies sei eine politische und keine wissenschaftliche Entscheidung gewesen. (sb)

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