Brüssel. Das Europäische Parlament hat am 26. Mai drei Richtlinien zur obligatorischen Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit Sicherheitsgurten angenommen. Die Vorschriften sollen schon im letzten Quartal dieses Jahres zur EU-weiten Pflicht für Neufahrzeuge werden. Damit würde die gesetzliche Gurtausstattung, die bisher nur für PKW gilt, auch auf LKW und Busse ausgedehnt. Betroffen sind leichte LKW bis 3,5 Tonnen (Klasse N 1), mittelschwere Lastwagen bis 16 Tonnen (N 2) und Schwerlaster über 16 t (N 3) sowie Kleinbusse mit maximal acht Fahrgästen plus Fahrer (Klasse M 2), größere Busse und Reisebusse (M 3) mit Ausnahme von Stadtbussen. Mit den neuen Regeln werden die noch aus den siebziger Jahren stammenden EWG-Richtlinien 74/408 (Sitze und Kopfstützen), 77/541 (Sicherheitsgurte) und 76/115 (Gurtverankerung) geändert. Zugleich wird mit der Richtlinie 2003/20, die bis Mai 2006 in allen EU-Staaten umzusetzen ist, die Benutzung der Gurte in allen Fahrzeugen Pflicht, die damit ausgestattet sind. Damit, so EU-Industriekommissar Günter Verheugen, werden die unterschiedlichen nationalen Regelungen durch „einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Fahrzeughersteller ersetzt“. (dw)
Gurtpflicht für alle Nutzfahrzeuge
EU-Parlament nimmt Richtlinien an - Umsetzung soll noch dieses Jahr geschehen