Jena. Viele Kleinlaster dürfen nach einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichtes nicht mehr als Tempo 80 fahren. Wenn sie nur dem Gütertransport dienten, sei die Einstufung als „PKW“ in der Zulassung nicht entscheidend, teilte das Gericht am Freitag in Jena mit (Az.: 1 Ss 208/04). Maßgebend seien die tatsächlichen Eigenschaften und die Nutzung. Im aktuellen Fall ging es um einen Transporter, der außer der abgetrennten Ladefläche nur eine Sitzbank für Fahrer und Beifahrer hatte. Für ihn gelte die Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometer pro Stunde wie für Lastwagen. Der Fahrer hatte gegen einen Bußgeldbescheid über 250 Euro sowie ein Fahrverbot geklagt. Er war nach Angaben des Gerichts auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von Tempo 134 unterwegs gewesen. Das mit Kartons beladene Fahrzeug war insgesamt 4,6 Tonnen schwer. Im Zulassungsschein war es als „PKW geschlossen“ angegeben. Für die Abgrenzung zwischen Lastwagen und PKW komme es aber nicht auf die Zulassung an, entschied der erste Strafsenat des Jenaer Gerichts. Das Bundesverkehrsministerium hatte vor einer Woche angekündigt, eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 80 für Kleintransporter ab 3,5 Tonnen einzuführen, die zum Warentransport genutzt werden. (dpa)
Gericht: Viele Kleintransporter dürfen nicht mehr als Tempo 80 fahren
Für die Einstufung eines Fahrzeugs als LKW oder PKW ist laut Gericht nicht die Zulassung entscheidend, sondern die tatsächlichen Eigenschaften des Fahrzeugs und die Art der Nutzung