Ansbach/Dinkelsbühl. In einem Eilverfahren lehnte das Verwaltungsgericht am Freitag den Antrag mehrerer schwäbischer Firmen ab, das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf der Bundesstraße 25 in Westmittelfranken außer Kraft zu setzen. Nach Ansicht des Gerichts ist es seit Einführung der Autobahnmaut zu einem erheblichen Anstieg des Schwerverkehrs auf der B 25 gekommen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen sei ein Fahrverbot daher zulässig. Auf dem Abschnitt der B 25 zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen (Landkreis Ansbach) wird seit kurzem ein Nachtfahrverbot erprobt. Damit soll der Mautausweichverkehr von der Autobahn A 7 Würzburg-Ulm eingedämmt werden. Gegen das Verbot, das zunächst für sechs Monate gilt, waren 13 Speditionsunternehmen aus dem Raum Augsburg und dem Landkreis Donau-Ries vorgegangen. Sie machten geltend, dass ihnen dadurch der Betrieb erschwert würde und erhebliche zusätzliche Kosten entstünden. Nach Darstellung der Kläger wurde die B 25 schon seit jeher als Abkürzungsstrecke aus dem schwäbischen Raum genutzt. Das Gericht hielt dagegen fest, dass der Schwerlastverkehr seit Einführung der Autobahnmaut erheblich zugenommen habe. Nach Feststellungen des Straßenbauamtes Ansbach würden auch die Lärm- Grenzwerte deutlich überschritten. Das Gericht hob hervor, dass die Straßenverkehrsordnung Verkehrsbeschränkungen zum Schutze der Bevölkerung ausdrücklich zulasse. Es sei der Wille des Gesetzgebers, den überörtlichen Durchgangsverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen nicht von der Autobahn auf andere Straßen, insbesondere Ortsdurchfahrten, ausweichen zu lassen. Ein generelles Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr - mit Ausnahme des Regionalverkehrs - dürfe deshalb erlassen werden. Damit könne unter Umständen auch der bisherige Durchgangsverkehr gezwungen sein, die Autobahn oder andere Strecken zu benützen. Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts kam daher zu der Auffassung, dass die Klage der Fuhrunternehmer insgesamt erfolglos bleiben werde. Der Dinkelsbühler Oberbürgermeister Christoph Hammer (CSU) begrüßte die Entscheidung. Das Durchfahrtsverbot sei in langen Verhandlungen und gegen große Widerstände durchgesetzt worden. Es sei daher erfreulich, dass es nun vom Gericht bestätigt wurde. «Es war der Bevölkerung nicht mehr zuzumuten, den Lärm des Mautausweichverkehrs rund um die Uhr ertragen zu müssen», erklärte Hammer.
Gericht: Nachtfahrverbot für Lastwagen auf Bundesstraße zulässig
In der bayernweit ersten Gerichtsentscheidung zum Mautausweichverkehr hat das Verwaltungsgericht Ansbach den Schutz der Anwohner über die Interessen der Wirtschaft gestellt.