Eisenach. Einem gekündigten Kraftfahrer müssen die Überstunden rückwirkend für drei Jahre vergütet werden. Das entschied das Arbeitsgericht Eisenach am Mittwoch. Dem Mann aus dem Wartburgkreis stünden 31.000 Euro für Überstunden zu. Der LKW-Fahrer, der im Februar 2011 zunächst eine fristlose Kündigung von einer Thüringer Spedition erhielt, hatte auf Nachzahlungen geklagt. "Die Ansprüche für drei Jahre rückwirkend sind berechtigt", sagte Arbeitsrichter Armin Kolle in der Urteilsverkündung.
Eine Vergleichsverhandlung war zuvor gescheitert, weil der Arbeitgeber nur maximal 9000 Euro zahlen wollte. Die Klageschrift ging von durchschnittlich 100 nicht bezahlten Überstunden pro Monat aus.
Nach der fristlosen Kündigung hatten sich die Parteien im Frühjahr auf eine Umwandlung in eine ordentliche Kündigung und die Zahlung von zwei Monatsgehältern geeinigt. Die Überstunden waren bei der damaligen Güteverhandlung unberücksichtigt geblieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
Armin Birkett
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