Frankfurter Nachtflugverbot könnte nach Karlsruhe gehen

31.08.2009 11:39 Uhr
Wolfgang Gerhardt
FDP-Politiker Gerhardt hält Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt rechtlich nicht für machbar
© Foto: ddp

Rechtmäßigkeit des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt bezweifelt / SPD fordert Annahme des VGH-Urteils

Wiesbaden. Der hessische FDP-Vorsitzende Jörg-Uwe Hahn schließt eine endgültige Klärung der Rechtsfragen beim Ausbau des Frankfurter Flughafens vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) räume Landtagsbeschlüssen Vorrang vor Abwägungsentscheidungen der Regierungen ein, sagte der Justizminister am Montag in Wiesbaden. Die Landesregierung habe sich bei der Ausbaugenehmigung an das Bundesluftverkehrsgesetz und die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten. Sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das VGH-Urteil bestätigen, müsste diese Grundsatzfrage eventuell in Karlsruhe geklärt werden, sagte Hahn. Der VGH hatte die Nachtflugregelung verworfen, weil sie nicht hinreichend dem vom Landtag verabschiedeten Landesentwicklungsplan entspricht. Dort ist als Grundsatz ein „umfassender Lärmschutz in den Kernstunden der Nacht“ festgeschrieben. Deshalb habe die Genehmigungsbehörde keinen Spielraum, urteilte der VGH. Der Planfeststellungsbeschluss sieht eine begrenzte Anzahl von 17 Nachtflügen vor. SPD fordert Annahme des VGH-Urteils Die SPD forderte die Landesregierung auf, das VGH-Urteil anzunehmen und die Baugenehmigung um ein Nachtflugverbot zu ergänzen. „Spekulationen über weitere Gerichtsverfahren bringen uns nicht weiter“, sagte der Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel. Die Regierung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat noch nicht entschieden, ob sie das VGH-Urteil anfechten will. Der Fall werde aber wohl auf Betreiben der Kommunen, die gegen Nachtflüge klagen, in Leipzig landen, sagte Hahn. Der hessische FDP-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, Wolfgang Gerhardt, bekräftigte unterdessen seine Auffassung, eine komplette nächtliche Sperrung des Frankfurter Airports sei rechtlich nicht durchsetzbar. „Es wird nicht mit null Flügen pro Nacht gehen“, sagte Gerhardt im Gespräch mit dem Radiosender „HR-Info“. Darüber hätte man auch mit den betroffenen Bewohnern in der Rhein-Main-Region sprechen müssen. Die Ankündigung eines strikten Nachtflugverbots sei ein Fehler gewesen. Dies habe auch Ministerpräsident Roland Koch (CDU) einsehen müssen und sich deshalb für eine begrenzte Zahl von Flügen ausgesprochen. Grüne kritisieren Gerhardt Der Fraktionsvorsitzende der hessischen Grünen, Tarek Al-Wazir, kritisierte Gerhardts Äußerungen als „neuerlichen Gipfel der Unverschämtheit“. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte vergangene Woche den Ausbau gebilligt, die Nachtflugregelung aber verworfen. Das Nachtflugverbot sei den Menschen auch von der FDP versprochen worden, „und jetzt erklärt Herr Gerhardt kühl, dies sei nicht machbar“, sagte Al-Wazir laut Mitteilung. Die betroffenen Bürger müssten sich geradezu verhöhnt vorkommen. Der Fraktionsvorsitzende kritisierte außerdem Lufthansa Cargo, die ihre Flotte im Falle eines absoluten Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen aufgeben will. (dpa/tk)

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