Brüssel. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat Eckpunkte und Regeln zur Berechnung der Maut für LKW von über 3,5 Tonnen aufgestellt. In seiner gestrigen Sitzung in Brüssel hat er sich auf eine streckenbezogene Neufassung der geltenden Richtlinie 1999/62 zur zeitabhängigen Eurovignetten geeinigt. Danach sollen die externen Kosten ab 2008 voll in die Wegegebühren einbezogen werden. Das beträfe vom LKW verursachte Luftverschmutzung, Lärmbelästigung, Umweltschäden und Staukosten. Außerdem wären die Gebühren nach zurückgelegter Strecke, Achslast und Zeitpunkt der Fahrt zu differenzieren. Damit würden Fahrten zu Verkehrsspitzen oder durch ökologisch sensible Natur teurer. Der EP-Ausschuss will auch das „Vollkostenprinzip“ durchsetzen, indem die Kosten für Neu- und Ausbau, Betrieb und Instandhaltung von Straßen in die Gebühren einfließen. Verworfen wird der Vorschlag im Richtlinienentwurf, nur Baukosten für Straßen zu berücksichtigen, die nicht älter als 15 Jahre sind. Vielmehr sollte es möglich sein, die Kosten für Straßen, Brücken oder Tunnel so lange in die Maut hineinzurechnen, bis sie sich endgültig amortisiert haben. Auch sollten die Mauteinnahmen nicht nur zurück in die Straße fließen, sondern auch der Quersubventionierung anderer Verkehrsträger dienen. Das könnte nach Ansicht der EU-Abgeordneten durch die Erhöhung der Wegegelder für sensible Gebiete um bis zu 25 Prozent erreicht werden. Ulrich Stockmann (SPD) appellierte an Ministerrat und Kommission der EU, dieser „Kompromisslinie“ zu folgen. Das Mautgesetz sollte noch vor den Europawahlen im Juni verabschiedet werden. Ansonsten, so befürchtet er, könnte sich die Novelle „auf Jahre“ verzögern. Eine Einigung der Verkehrsminister war am 9. März an der Zweckbindung der Mauteinnahmen für den Verkehrssektor gescheitert. (vr/dw)
EU-Verkehrsparlament: Neuer Vorschlag für LKW-Maut
Ab 2008 sollen externe Kosten voll berücksichtigt werden