EU regelt Markt- und Berufszugang für Transportunternehmer neu

23.04.2009 17:22 Uhr
Parlament
EU-Parlament verabschiedet Gesetz für eine Neuregelung des EU-Markt- und Berufszugangs
© Foto: ddp

Neues EU-Gesetz beschränkt LKW-Kabotage auf drei Fahrten in sieben Tagen

Straßburg. Nach zwei Jahren zäher Verhandlungen konnte das Europäische Parlament (EP) heute in Straßburg in Übereinstimmung mit dem EU-Ministerrat in zweiter Lesung eine Neuregelung des EU-Markt- und Berufszugangs für Transportunternehmer im Güter- und Personenkraftverkehr verabschieden. Angenommen wurden damit die Berichte des belgischen Christdemokraten Mathieu Grosch und der rumänischen Sozialdemokratin Silvia-Adriana Ticau, die im Vorfeld der EP-Abstimmung die Kompromisse mit der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelt hatten. Die Dauer der LKW-Kabotage wird danach auf drei Fahrten in sieben Tagen begrenzt. Die Kommission muss bis Ende 2013 die Auswirkungen auf den Transportmarkt analysieren und – sollten gravierende Negativeffekte ausbleiben - weitere Schritte zur Liberalisierung vorschlagen. Für Grosch ist die gefundene Lösung ein „guter Ansatzpunkt". Es gehe darum, die LKW-Dienste in einem Drittland zu regulieren, und "mittelfristig“ eine freie Kabotage zu erreichen. Rat und Parlament hatten sich zudem darauf verständigt, das Problem von Steuerhinterziehung und Sozialdumping durch „Briefkastenfirmen“ von Fuhrbetrieben im Ausland wirksamer zu bekämpfen. Die EU-Verordnung zur Berufszulassung für den Kraftverkehrsunternehmer bestimmt Kriterien für Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Geregelt werden Bedingungen, unter denen ein Betrieb einen Verkehrsleiter beschäftigen kann: Unabhängigkeit, Dauer- und Parallelbeschäftigung, vertragliche Bindung, Pflichten und Aufgaben. Verkehrsleiter müssen langjährige Erfahrungen oder einen hohen Ausbildungsgrad nachweisen. Schwere Verstöße, die national zu ahnden sind, können zum Verlust seiner Zuverlässigkeit und Tätigkeit führen. (dw)

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