Straßburg. Für eine endgültige Einführungsfrist des digitalen Tachographen ist ein Kompromiss gefunden. Danach muss der Fahrtenschreiber zur elektronischen Kontrolle der Sozialvorschriften von Berufskraftfahrern spätestens zwanzig Tage nach Inkrafttreten der neuen Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung in allen EU-Ländern in neue Lastwagen und Busse eingebaut sein. Darauf einigten sich gestern in Straßburg hinter verschlossenen Türen die Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments (EP) und des EU-Ministerrats in einer zweistündigen Sitzung, an der auch Vertreter der EU-Kommission teilnahmen. Die Tacho-Regelung ist Bestandteil der künftigen Neufassung der Verordnung 3820/85, zu der die Delegationen bis zum 6. Dezember zu allen Punkten einen Konsens erreichen müssen. Der EP-Berichterstatter zu der umstrittenen Novelle, Helmuth Markov (Linkspartei.PDS), beurteilte das Gesamtergebnis der Beratung als einen „Schritt nach vorn“. (dw)
Digital-Tacho: Kompromiss zur Einführung
Verhandlung hinter verschlossenen Türen: Vertreter des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats kommen einen Schritt weiter