Luxemburg/Brüssel. Die Deutsche Post hat im Kampf gegen eine staatliche Kapitalspritze für ihre belgische Konkurrentin La Poste einen wichtigen Sieg errungen. Die EU-Kommission hätte die Kapitalerhöhung um fast 300 Millionen Euro genauer prüfen müssen, entschied das EU-Gericht erster Instanz am Dienstag in Luxemburg. Weil die Brüsseler Behörde dies nicht getan habe, sei ihre Entscheidung zugunsten der belgischen Post nichtig. Die Deutsche Post und ihre Pakettochter DHL International hatten ein förmliches Prüfverfahren verlangt, um offiziell Stellung zur Kapitalerhöhung bei ihrer belgischen Konkurrentin nehmen zu können. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission genehmigten den Schritt im Sommer 2003 aber im einfachen Verfahren. Das war nach Auffassung des Gerichts nicht rechtmäßig, weil eine Reihe von Anhaltspunkten auf „ernsthafte Schwierigkeiten“ der Kapitalerhöhung hingedeutet habe. Die Kommission habe den Fall seinerzeit sieben Monate lang geprüft – viel länger als die dafür vorgesehene Frist von zwei Monaten. Außerdem habe sie trotz mehrerer Treffen mit den belgischen Behörden dreimal ergänzende Informationen eingeholt, stellten die Richter fest. Die Genehmigung der Kapitalerhöhung um 297,5 Millionen Euro sei deshalb nichtig. Das Gericht entschied aber nicht, ob es sich in der Sache um eine rechtswidrige Beihilfe handele. Die Kommission kann gegen die Entscheidung des Gerichts innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dieser Widerspruch darf sich jedoch nur auf Rechtsfragen beschränken. (dpa)
Deutsche Post gewinnt Prozess um Millionenhilfe für Konkurrenz
Entscheidung der EU-Kommission zugunsten der belgischen Post nichtig