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Der Fahrer trägt die Kosten für die Fahrerkarte

23.04.2013 09:02 Uhr

Der Arbeitnehmer, in diesem Fall der Fahrer, muss die Kosten für die Beschaffung der Fahrerkarte tragen.

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Vom BAG stammt dieser amtliche Leitsatz: 

    1. Die für das Führen von Lastkraftwagen nach § 2 FPersV erforderliche Fahrerkarte ist kein vom Arbeitgeber zu beschaffendes Betriebsmittel.

    2. Beantragt ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer auf Aufforderung seines Arbeitgebers bei der zuständigen Behörde nach § 4 FPersV die Ausstellung der Fahrerkarte, so besteht kein Anspruch, entsprechend § 670 BGB den Ersatz der Kosten verlangen zu können, die im Zusammenhang mit der Beschaffung der Fahrerkarte entstehen.

BAG 16.10.2007  9 AZR 170/07

 

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