CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2002

17.09.2001 15:25 Uhr

Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2002 können ab sofort telefonisch oder per Fax bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr angefordert werden. Antragsschluss ist der 01. Oktober 2001 (24.00 Uhr).

Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2002 können ab sofort telefonisch oder per Fax bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr angefordert werden. Antragsschluss ist der 01. Oktober 2001 (24.00 Uhr) CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie eine Vielzahl der ost- und südosteuropäischen Staaten. In Österreich, Italien und Griechenland gilt allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen. Im Verfahren zur Wiedererteilung von CEMT-Genehmigungen müssen die Antragsteller mindestens 26 Beförderungen im Bewertungszeitraum nachweisen, bei denen der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt. CEMT-Genehmigungen, die auch in Österreich gültig sind, werden nur dann wiedererteilt, wenn der bisherige Inhaber mit seiner Genehmigung mindestens 52 ansonsten ökopunktpflichtige Transitfahrten durch Österreich durchgeführt hat. CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2003, die in Österreich gültig sind, werden darüber hinaus nur wiedererteilt, wenn mit ihnen im vorangegangenen Bewertungszeitraum mindestens 72 ansonsten ökopunktpflichtige Transitfahrten durchgeführt worden sind. Im Neuerteilungsverfahren ist für Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz grundsätzlich eine hohe Anzahl von Verkehrsverbindungen zwischen CEMT-Mitgliedstaaten mit jeweils wenigstens sechs Beförderungen entscheidend. CEMT-Genehmigungen, die im Neuerteilungsverfahren vergeben werden sowie CEMT-Genehmigungen, die in Österreich gültig sind, werden ab 2003 grundsätzlich nur noch mit Fahrzeugen verwendet werden können, die der EURO-3-Norm entsprechen. Der Bewertungszeitraum sowohl für das Wieder- als auch für das Neuerteilungsverfahren erstreckt sich vom 01. September des Vorjahres bis zum 31. August des laufenden Jahres. Für die Erteilung einer CEMT-Genehmigung wird eine Gebühr von 250,- DM erhoben. (tw/bag-press)

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