Bei Haschisch am Steuer droht nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg auch ohne einen Unfall der Führerschein-Entzug. Bei Polizeikontrollen reichten bereits bestimmte "Auffälligkeiten" im Verhalten des Autofahrers aus, um gegen den Autofahrer vorzugehen, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Richterspruch. Als "zuverlässige Beweiszeichen" für eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit sehen die Richter beispielsweise eine verwaschene Aussprache, Probleme mit der Koordination oder verzögerte Antworten. "Ohne Drogen fährt es sich nicht nur länger sicher, sondern sicher auch länger", stellte ein Gerichtssprecher fest (Az: Qs 80/81). Dem Urteil lag der Fall eines Autofahrers zu Grunde, der der Polizei als Gurtmuffel aufgefallen war. Bei einer Kontrolle wiesen schließlich Konzentrationsschwäche und Koordinationsprobleme auf Drogenkonsum hin, was sich bei einem Bluttest später bestätigte. Die Polizei entzog dem Mann daraufhin vorübergehend den Führerschein. Eine entsprechende Klage des Betroffenen beim Amtsgericht Kronach wies das Gericht mit Hinweis auf die deutlichen Hinweise auf Fahruntüchtigkeit zurück. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Kläger einen Fahrfehler begangen hatte. Das Landgericht Coburg schloss sich dieser Auffassung an. (vr/dpa)
Bei Haschisch am Steuer droht auch ohne Unfall Führerscheinentzug
Verwaschene Aussprache, Koordinationsprobleme und verzögerte Reaktionen erregen Verdacht