Anwälte lehnen Freigabe der Mautdaten ab

08.08.2006 11:10 Uhr

Überwachung unbescholtener Bürger: Rechtsanwälte befürchten Nutzung der Daten auch bei einfachen Verkehrsverstößen

Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Nutzung der LKW-Mautdaten zur Strafverfolgung stößt bei Anwälten auf massive Kritik. Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist es völlig unverhältnismäßig, massenhaft Daten von unbescholtenen Personen zu erfassen, nur weil sie die Autobahn benutzen. Die Bundesregierung breche damit das bislang im Mautgesetz verankerte Versprechen, das Mautsystem nicht zu einem Fahndungsinstrument umzuwandeln. Die Begründung der Innenpolitiker damit schwere Straftaten aufklären zu können, findet beim DAV kein Verständnis. Nach der Salamitaktik sei es nur eine Frage der Zeit, bis auch leichte Verkehrsordnungswidrigkeiten über die Mautdaten verfolgt würden. „Das kennen wir schon von den LKW-Tachoscheiben“, so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Ursprünglich sollten sie den Fahrer schützen, indem sie sicherstellen, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Mittlerweile würden sie auch für die Überprüfung von Geschwindigkeitsüberschreitungen genutzt. Genau das werde auch mit den Mautdaten passieren, zeigt sich Elsner überzeugt. (sb)

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