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Abgasskandal: Oberlandesgericht Koblenz verurteilt VW

17.06.2019 09:21 Uhr
Abgasskandal Volkswagen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Kläger recht gegeben und VW im Abgasskandal schuldig gesprochen
© Foto: Foto Huebner/picture-alliance

Die Klagewelle im Abgasskandal gegen Volkswagen (VW) reißt nicht ab. Nun gab das Oberlandesgericht Koblenz einem Kläger recht und verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz.

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Lahr. Im VW-Abgasskandal hat sich ein weiteres Oberlandesgericht (OLG) hinter die geschädigten Käufer gestellt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12. Juni 2019 entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Der Kläger hatte einen gebrauchten VW Sharan, in dem der Dieselmotor EA189 verbaut ist, für 31.000 Euro als Jahreswagen gekauft. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals verlangte er vom Hersteller Ersatz für den eingetretenen Schaden und wollte das Fahrzeug zurückgeben. In der ersten Instanz wies das Landesgericht Bad Kreuznach die Klage noch ab. Hiergegen wehrte sich der Käufer, legte Berufung ein und zog vor das OLG Koblenz. Dort bekam er schließlich Recht. Das Oberlandesgericht erkannte im Verkauf von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Softwareprogrammierung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den VW-Konzern. Der Hersteller sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Der betroffene Kunde könne nunmehr sein Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer habe er, ausgehend von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometer, Nutzungsersatz zu bezahlen.

Der VW-Konzern kündigte an, Revision einzulegen. Der Bundesgerichtshof wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob Käufern von Fahrzeugen, in denen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zusteht.

Mehrere Fälle noch offen

Rechtsanwalt Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, der die Verfahren federführend führt und mehr als 10.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat, sagte: „Dieses Urteil ist ein weiterer Big Point für die geschädigten Kunden. Es reiht sich in die Liste von positiven Urteilen von Oberlandesgerichten, wie Köln oder Karlsruhe, ein. Bereits mehrfach wurde ein Schadensersatzanspruch der betroffenen Kunden gegen den Hersteller festgestellt. Vom Abgasskandal Geschädigte sollten nicht untätig bleiben und ihre Ansprüche prüfen lassen. Es ist nicht einzusehen, dass die Wertverluste bei den Käufern verbleiben. Hersteller, die Manipulationen vorgenommen haben, müssen die betroffenen Käufer entschädigen. Tun sie das nicht freiwillig, muss der gerichtliche Weg beschritten werden. Wie das Verfahren vor dem OLG Koblenz zeigt, kann dieser Weg zum Erfolg führen.“ (ja)

 

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