Urteil der Woche: Streit um Parkschaden

11.11.2008 11:00 Uhr
P wie Parken: Das Rangieren auf dem Parkplatz ist manchmal Zentimeterarbeit (Bild: Gabi Schoenemann/pixelio.de)

Parkplatzbetreiber muss nur Parkfläche von Hindernissen freihalten

Ein Parkplatzbetreiber muss die Fläche außerhalb der gekennzeichneten Parkbuchten nicht von Hindernissen freihalten. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor. Nach Auffassung des Gerichts verletzt er daher seine so genannte Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn ein Fahrzeug mit Hindernissen kollidiert, die außerhalb der Parkfläche liegen. Dies gelte auch dann, wenn die ausgewiesene Fläche für das jeweilige Fahrzeug zu knapp bemessen sei. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Autobesitzers ab. Die Ehefrau des Mannes hatte den Wagen rückwärts eingeparkt und war dabei mit dem Fahrzeugheck gegen einen Baumstumpf gestoßen, der sich in einer Böschung außerhalb der markierten Parkfläche befand. Der Kläger vertrat die Ansicht, der Parkplatzbetreiber müsse für den Schaden aufkommen. Anders als das Landgericht Saarbrücken, das der Klage stattgegeben hatte, bewertete das OLG die Lage. Die Verkehrssicherungspflicht beginne erst dort, wo Gefahren eintreten, mit denen ein Verkehrsteilnehmer nicht rechnen müsse. Dass sich in einer Böschung ein Baumstumpf befinde, sei nicht ungewöhnlich. Außerdem dürfe sich ein Autofahrer nur darauf verlassen, innerhalb der markierten Parkfläche sein Fahrzeug „hindernisfrei“ einparken zu können. (dpa) Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Aktenzeichen: 4 U 114/08-37

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.