-- Anzeige --

Urteil der Woche: Resturlaub verfällt nicht

27.05.2008 11:11 Uhr
Urteil der Woche: Resturlaub verfällt nicht
Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Eltern (Bild: BMVBS)
© Foto: BMVBS

Anpassung an europarechtliche Vorgaben: Bundesarbeitsgericht revidiert Rechtsprechung zu Elternzeit

-- Anzeige --

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Haltung zur Urlaubsabgeltung bei Elternzeit revidiert. Bislang verfiel ein Urlaub, der vor einer Elternzeit übertragen wurde, wenn die Frau erneut schwanger wurde und eine zweite Elternzeit beantragte. Dies widerspreche neuen europarechtlichen Auslegungen, heißt es in einem neuen Urteil. Der Urlaub müsse auch über mehrere Elternzeiten übertragen werden. Damit erhielt eine Frau Recht, die nach zwei Schwangerschaften zwischen den Jahren 2001 und 2003 ihren Resturlaub von 27,5 Tagen aus dem Jahr 2001 ausgezahlt haben wollte. Ursprünglich sollte sie diesen Urlaub nach Abschluss ihrer ersten Elternzeit antreten. Dies war jedoch nicht möglich, weil sich nahtlos daran eine zweite Elternzeit anschloss. Nach früherer Rechtsprechung wäre der Resturlaub damit verfallen. In diesem Sinne hatten auch die Vorinstanzen entschieden. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 20. Mai 2008 Aktenzeichen: 9 ARZ 219/07

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.