Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat für die Beantragung von CEMT-Kurzzeit- und CEMT-Umzugsgenehmigungen Antragsformulare entwickelt. CEMT-Kurzzeitgenehmigungen werden im Rahmen des vorhandenen Kontingents in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Sie sind grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Mitgliedstaaten bestimmt, für die keine sonstigen Genehmigungskontingente zwischen Deutschland und den anderen Staaten vereinbart wurden; insbesondere für Transporte im Dreiländerverkehr ohne Durchfahren Deutschlands. Sie sind jeweils 30 Tage gültig. CEMT-Umzugsgenehmigungen sind Genehmigungen für Beförderungen von Umzugsgut durch Unternehmen, die über entsprechende Fachkräfte und Ausrüstung verfügen. Sie unterliegen keiner Kontingentierung und sind jeweils 5 Jahre gültig. Die Antragsformulare vereinfachen dem Transportunternehmer laut BAG die Beantragung, da alle notwendigen Angaben auf dem Antrag abgefragt werden und alle notwendigen Unterlagen genannt sind. Ein sorgfältig ausgefüllter Antrag vermeide Nachfragen oder Nachforderung von Unterlagen. Eine schnelle Antragsbearbeitung sei somit möglich. Die Formulare stehen auf der Internetseite des BAG unter www.bag.bund.de zum Download bereit oder können bei den Außenstellen des BAG angefordert werden. Der Antrag ist an das Bundesamt für Güterverkehr, Referat 13, Werderstraße 34, 50672 Köln zu senden. Weitere Infos auf der BAG-Internetseite unter „Häufig gestellte Fragen, Bereich Güterkraftverkehr“. (kap)
Neue CEMT-Antragsformulare
CEMT-Kurzzeit- und CEMT-Umzugsgenehmigungen künftig nur noch mit Antragsformular