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Weiter geteilte Zuständigkeiten bei Luftfrachtkontrollen

08.12.2010 16:02 Uhr
Weiter geteilte Zuständigkeiten bei Luftfrachtkontrollen
Die Bundespolizei soll bei der Kontrolle von Luftfracht künftig verstärkt eingesetzt werden
© Foto: Lufthansa/Werner Krüger

Die Bundespolizei soll angesichts der Terrorgefahr mehr Kompetenzen bei der Kontrolle der Luftfracht bekommen. Die Zuständigkeiten werden aber auch weiterhin nicht in eine Hand gelegt

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Berlin. Die Bundespolizei soll angesichts der Terrorgefahr mehr Kompetenzen bei der Kontrolle der Luftfracht bekommen. Die Zuständigkeiten werden aber auch weiterhin nicht in eine Hand gelegt, auch das Luftfahrtbundesamt und der Zoll sollen beteiligt bleiben. Das empfiehlt ein Arbeitsstab der Bundesregierung, der seine Ergebnisse am Mittwoch in Berlin veröffentlichte. Mit der geplanten Umstrukturierung zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus dem vereitelten Paketbombenanschlag, der vor einigen Wochen massive Sicherheitslücken offenbart hatte.

Ende Oktober war eine im Jemen aufgegebene Paketbombe auf dem Köln-Bonner Flughafen für den Weiterflug umgeladen und erst in Großbritannien entdeckt worden. Zudem war Anfang November im Kanzleramt eine Paketbombe aus Griechenland entschärft worden, die an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) adressiert war. Danach hatte es Forderungen gegeben, die Zuständigkeiten für die Kontrolle von Luftfracht komplett ins Innenministerium zu verlagern. Das Luftfahrtbundesamt untersteht dem Verkehrsministerium, der Zoll dem Finanzministerium.

Der Leiter des Arbeitsstabes, Innen-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, sagte aber, man wolle die Kompetenz von Zoll und Luftfahrtbundesamt weiter bei der Risikobewertung nutzen. Die Bundespolizei soll zuständig sein, wenn es um Kontrollen der Luftfracht-Kette von den Risiko-Flughäfen in Drittstaaten bis zu den nationalen Flughäfen geht. Der Zoll soll zur Risikobewertung von Sendungen alle Daten bekommen, die zur Terrorismusbekämpfung relevant sind. Das Innenministerium soll die Möglichkeit erhalten, bei einer konkreten Terrorgefahr Flüge und Frachtimporte selbst zu verhindern.

Die Pläne knüpfen an die Maßnahmen an, die die EU ergreifen will. Nach einem Treffen der EU-Innenminister hieß es Anfang Dezember unter anderem, es sollten "Schwarze Listen" mit unsicheren Flughäfen entstehen. Die EU-Kommission will entsprechende Gesetzesvorschläge Anfang kommenden Jahres vorlegen. Diese müssen dann von den 27 EU-Staaten angenommen werden.

Dementsprechend plädiert auch der Arbeitsstab dafür, eine Liste mit unsicheren Flughäfen in Drittstaaten zu erstellen. Geplant sind auch mehr Stichproben von Fracht innerhalb der EU und der "sicheren Lieferkette". Bei dieser Kette genießen die Versender Vorteile, wie einen einfacheren Versand: Die Fracht wird zum Beispiel vorher und nicht mehr am Flughafen kontrolliert, was Zeit spart. Wer daran teilnehmen darf, soll unverändert das Luftfahrtbundesamt entscheiden. In Drittstaaten sollen Bundespolizisten zwar nicht kontrollieren, aber Ansprechpartner für Firmen und staatliche Stellen sein.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Vorschläge des Arbeitsstabes. "Die Luftfrachtkontrolle ist in den vergangenen Jahren unter Führung des Bundesverkehrsministeriums sträflich vernachlässigt worden, es gibt Sicherheitslücken, die so groß sind, wie Scheunentore", sagte DPolG-Chef Rainer Wendt. Es gebe einen "Zuständigkeitsmix", der kaum noch nachvollziehbar sei. 

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte bereits 450 neue Planstellen bewilligt für mehr Sicherheit bei der Luftfracht. Sie sollten entsperrt werden, wenn ein innerhalb der Regierung abgestimmtes Konzept zur Verbesserung der Luftfracht vorliegt. Aus Regierungskreisen hieß es am Mittwoch, die konkrete Verteilung - im Wesentlichen auf Luftfahrtbundesamt und Bundespolizei - folge noch. (dpa)

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