Stuttgart. Das milliardenschwere Bahnprojekt „Stuttgart 21“ darf gebaut werden – doch der juristische Streit geht weiter. Drei Urteile vom April, die die geplante Umwandlung des Stuttgarter Hauptbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation erlauben, sind rechtskräftig, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitag in Mannheim mitteilte. Gegen einen weiteren Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt „Fildertunnel“ seien beim obersten Verwaltungsgericht Baden-Württembergs jedoch bereits vier Klagen anhängig. Ein Termin für die mündliche Verhandlung stand zunächst nicht fest. Der VGH hatte im April drei Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie zweier Hausbesitzer gegen den Umbau des Knotenpunkts abgewiesen. Ursprünglich war als Baubeginn für das 2,6-Milliarden-Euro-Projekt das Jahr 2005 anvisiert worden. Nun sollen für das festgefahrene Bahnprojekt und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm im September endgültig die Weichen gestellt werden. Nach Informationen des CDU-Bundestagsabgeordneten Georg Brunnhuber stellt die EU millionenschwere Zuschüsse für „Stuttgart 21“ bereit. Die Kommissionen für die Transeuropäischen Netze und für die Magistrale Paris-Budapest hätten Mittel von 450 Millionen Euro zugesagt, hatte Brunnhuber am Donnerstag berichtet. (dpa/tz)
Urteile zu „Stuttgart 21“ rechtskräftig
EU stellt millionenschwere Zuschüsse für das Projekt bereit – 450 Millionen Euro bereits zugesagt