Urteil: Deutsche Post verliert Klage um Markennamen

14.09.2005 16:48 Uhr

Konkurrent RegioPost darf weiterhin Bezeichnung „Post“ im Namen führen

Frankenthal. Im Streit um den Markennamen „Post“ hat die Deutsche Post erneut eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankenthal wies eine entsprechende Klage der Post gegen die Privatfirma RegioPost Deutschland ab, wie das Gericht mitteilte. Die Post hatte bemängelt, RegioPost Deutschland führe die Bezeichnung „Post“ zu Unrecht und solle unter diesem Namen keine Dienstleistungen mehr anbieten dürfen. Die Verwendung des Begriffs „Post“ könne zu Verwechselungen mit der Deutschen Post führen. Das OLG Köln hatte ebenfalls entschieden, dass auch andere Firmen den Namen „Post“ im Firmennamen führen dürfen. Das Landgericht Frankenthal kam zu dem Schluss, dass bei den Marken keine Verwechselungsgefahr bestehe. Die RegioPost sei bekannt und verfüge über eine „hinreichende Eigenidentität“. Die Kammer wies darauf hin, dass der Gesetzgeber den Postmarkt in mehreren Schritten liberalisieren und weiteren privaten Anbietern die Möglichkeit geben wolle, Postsendungen zu befördern. Zudem sei der Begriff „Post“ insofern in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen, als er nicht nur für Postdienstleistungsunternehmen, sondern auch für den Gegenstand der Dienstleistung selbst - etwa den Brief - verwendet werde. Es sei schwierig, die Dienstleistung des Unternehmens anders als mit dem Begriff „Post“ zu charakterisieren. Unterschiede ergäben sich aus dem Schriftbild der beiden Marken. Es handele sich um eine Einzelentscheidung des Landgerichts Frankenthal, sagte ein Post-Sprecher in Bonn. Die Deutsche Post habe die Marke Post 2003 schützen und eintragen lassen, da die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung mit dem Begriff „Post“ die Deutsche Post verbinde. Es habe außerdem schon eine Vielzahl von Urteilen anderer Landgerichte zu Gunsten der Deutschen Post gegeben. Gegen das Urteil ist Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken möglich. Die Deutsche Post will nach Prüfung der Begründung entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegt. (dpa)

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