Brüssel. Die EU-Kommission hat Tschechien und Irland ein letztes Mal ermahnt, die Richtlinie 2002/85 über Tempobegrenzer umzusetzen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten keine befriedigende Antwort, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach dem neuen EU-Gesetz müssen alle seit 1. Januar 2005 zugelassenen LKW über 3,5 Tonnen mit dem automatischen Tempodrossler ausgerüstet sein, der höchstens 90 km/h zulässt. Dasselbe gilt für Personenfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz. Für sie ist Maximaltempo 100 km/h vorgeschrieben. Da der Kommission dazu aus Prag und Dublin trotz einer ersten Aufforderung zur Anwendung des EU-Rechts immer noch keine Informationen vorliegen, erhalten jetzt beide Regierungen im Rahmen eines bereits laufenden EU-Strafverfahrens einen blauen Brief in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“. Die neue Richtlinie erweitert die Pflicht zum Einbau der Geschwindigkeitsbremse von LKW über zwölf Tonnen und Bussen über zehn Tonnen auf Leichtlaster und Kleinbusse. (dw)
Tempobremse: Prag und Dublin verletzen EU-Recht
Tschechien und Irland müssen dafür sorgen, dass alle LKW über 3,5 Tonnen mit automatischen Tempodrosslern ausgerüstet sind