Bern. Die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2005 war widerrechtlich. Dies zeigt laut Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag ein Gutachten der Marktforschungsgesellschaft Progtrans. Dieses habe für den Straßenschwerverkehr einen Kostendeckungsgrad von über 100 Prozent ergeben. Die Schweizer Verfassung und die geltenden Gesetz schreiben jedoch vor, dass die LSVA nicht über die volle Kostendeckung hinaus erhoben werden darf, so der Verband. Die im Auftrag der Astag erstellte Studie zeigt, dass der Kostendeckungsgrad des Nutzfahrzeugverkehrs bereits 2005 bei 101,2 Prozent lag und mittlerweile auf 105,0 Prozent angestiegen ist. Im kommenden Jahr würde er nach Progtrans-Berechnungen sogar auf mehr als 108 Prozent steigen. Somit deckt der Straßentransport sowohl seine Wegekosten als auch die externen Kosten vollständig. Gemäss Artikel 85 der Bundesverfassung sowie Artikel 7 des Schwerverkehrsabgabegesetzes darf die LSVA jedoch nicht höher sein als der Schwerverkehr noch Kosten zulasten der Allgemeinheit verursacht. „Da schon seit 2005 alle Kosten gedeckt sind, hätte die LSVA nicht nochmals angehoben werden dürfen“, kritisiert der Astag in einer Presseerklärung. Der Verband empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern, die nächsten Rechnungen jeden Monat anzufechten. Derzeit seien bei der Oberzolldirektion bereits rund 4500 Einsprüche eingegangen. (sb)
Studie: Schweizer Maut zu hoch
Nach Progtrans-Berechnungen liegt die LSVA über dem gesetzlich vorgegebenen Kostendeckungsgrad