Köln. Die zuständigen Behörden erteilen Ausnahmegenehmigung zur Befreiung vom Sonntagsfahrverbot auf deutschen Autobahnen offenbar sehr großzügig. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das im November an zwei Sonntagen bundesweite Sonderkontrollen durchgeführt hat. Vielfach wurden den Beamten Ausnahmegenehmigungen vorgelegt, deren Zweck "sehr zweifelhaft" war, schreibt das BAG in einer Mitteilung. Erteilt werden die Ausnahmegenehmigungen in der Regel von derjenigen Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Insgesamt haben die Beamten 2851 in- und ausländische Fahrzeuge kontrolliert. 703 LKW mussten beanstandet werden, in 229 Fällen wurden Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot festgestellt. Das Bundesamt hat angekündigt, in Zukunft verstärkt Kontrollen an Sonn- und Feiertagen durchzuführen. (vr/diwi)
Sonntagsfahrverbot: Ausnahmegenehmigungen oft zweifelhaft
BAG führt bundesweite Sonderkontrollen zum Sonntagsfahrverbot durch