Villingen. In Deutschland wird diese Technologie beispielsweise bei Hunden eingesetzt. Bereits seit dem 1. Januar 2003 ist in Nordrhein-Westfalen laut Landeshundegesetz der Einsatz von Microchips zur Identifizierung von Hunden ab 20 Kilogramm Gewicht beziehungsweise über 40 Zentimetern Schulterhöhe vorgeschrieben. In anderen Bundesländern ist das Gesetz in Vorbereitung. In der Europäischen Union gilt ab Juli 2004 bei der Einreise die Chippflicht für Hunde, für die Stadt Wien ab 1. Januar 2004 (mit einem Jahr Übergangsfrist) und in der Schweiz ab Jahresende 2004. Der Chip mit einem beständigen Glasmantel ist so groß wie ein Reiskorn und wird mit einer Injektionsspritze unter die Halshaut platziert. Der Chip enthält einen 15-stelligen Code, der eine exakte Identifizierung erlaubt. Der kontrollierende Ordnungsbeamte liest diesen Code in der Regel mit einem Einfachlesegerät ab, um anschließend per Handy über die zentrale Datenbank abzuklären, ob der betreffende Hund an der Leine zu führen ist, einen Maulkorb tragen muss oder ob Steuer gezahlt wurde.
Eine komfortablere Lösung hat die Villinger Warok Computer & Software GmbH gemeinsam mit ihrem Softwarepartner WST Software & Service entwickelt, die bereits im Rheinland erfolgreich eingesetzt wird. Basis ist der Handheld „Work-about MX“ des Auto-ID-Anbieters Psion Teklogix , auf dem die Inhalte der zentralen Hundedatenbank hinterlegt sind. Über den speziellen Lesekopf des Computers wird die Codenummer kontaktfrei über Funk ausgelesen, kann aber jetzt direkt mit dem Computer bearbeitet werden. Alle Angaben, die sonst aufwändig über das Handy abgefragt werden müssen, stehen unmittelbar auf dem Bildschirm zur Verfügung. Als Zubehör steht eine auf 1,5 Meter ausziehbare Teleskopantenne zur Verfügung, um aggressive Tiere in genügendem Sicherheitsabstand identifizieren zu können. tbu