Bonn. Die Bundesregierung werde aber darauf achten, dass die postalische Versorgung nicht schlechter werde, hieß es dazu aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Bei der Neuregelung stelle sich die Frage, ob es ein umfangreiches Angebot dann auch noch in jeder Filiale geben müsse, sagte Post-Sprecher Dirk Klasen am Donnerstag in Bonn. Eine Verpflichtung zur flächendeckenden stationären Post-Versorgung ist im Grundgesetz verankert. Bislang gibt es nur erste Überlegungen, wie der so genannte Universaldienst zur Grundversorgung der Bürger auch nach dem beschlossenen Wegfall des Monopols aussehen könnte. Eine „grundlegende Überprüfung“ des Universaldienstes sei erforderlich, hieß es aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium. Eine Reduzierung der bisherigen Vorgaben sei „wünschenswert“. So sei denkbar, dass nicht alle weniger stark nachgefragten Zusatzleistungen - wie etwa Wertsendungen - nicht zwingend in allen Postfilialen angeboten werden müssten. Auch Leistungen wie „Nachnahme“ oder „Eilzustellung“ könnten auf den Prüfstand kommen. Ähnlich äußerte sich der Post-Sprecher. Die Post plädiere dafür, das Angebot dann „möglichst bedarfsgerecht zuzuschneiden“. Derzeit gebe es zu der Neuordnung nur interne Überlegungen, hieß es aus dem Ministerium. Erst in etwa einem Jahr solle es dazu eine öffentliche Anhörung der beteiligten Kreise geben. Als Zieltermin für einen ersten Neuentwurf der entsprechenden Verordnung zum Universaldienst wurde der Herbst 2007 genannt.
Post: Universaldienste sollen entrümpelt werden
Nach dem Auslaufen des Briefmonopols der Deutschen Post Ende 2007 müssen sich die Kunden voraussichtlich auf ein verändertes und wahrscheinlich reduziertes Angebot einstellen.