Der Betroffene hatte mit 0,51 Promille im Blut einen Verkehrsunfall verursacht. Die herbeigerufene Polizei teilte ihm mit, er dürfe bis zur Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis kein eFahrzeug mehr führen. Wie der Vater des Betroffenen im späteren Verfahren aussagte, hielt sich der Mann daran. Das trotzdem verhängte dreimonatige Fahrverbot wurde in der Beschwerde aufgehoben. Der Betroffene habe durch das mündliche "Fahrverbot" de facto die Folgen eines Fahrverbots verspürt. Oberlandesgericht Koblenz 6. Januar 2003 Aktenzeichen: 2 Ss 274/02 Sachverhalt und Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Verkehrs-Rundschau 18/04.
OLG Koblenz: Voraus eilender Gehorsam
Mündliches "Fahrverbot" erfüllt den Zweck